Stuttgart
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. Kreativer Tanz ... Selbstentfaltung und Bewegungskunst
. Kreativer Tanz ...     Selbstentfaltung und Bewegungskunst

Kursangebote

 

 
 

 

 

 


 

Dienstag

19:15 - 20:45

Kreativer Tanz

Ort:
 Höfle, Stuttgart

 

 

 

 

 

 

 

Voranmeldungen sind empfehlenswert, telefonisch oder per Email

 

Weitere Kurse und Workshops auf Anfrage, z.B.:

  • Kreatives Tanzen zu klassischer Musik  - heiter, meditativ, kraftvoll, spannend
  • Persönlichkeitsentwicklung durch Stimme und Bewegung
  • Gastunterricht in bestehenden Gruppen
  • künstlerische Einzelarbeit:
  • als Beispiel wäre die Gestaltung eines individuellen Solostückes sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene denkbar, mit oder ohne Videoaufnahme, als persönliches “Kunstwerk”

 

 

Preise

Kreativer Tanz

 
 

Art

Normalpreis (€/Monat)

ermäßigt (€/Monat)

Anmerkung

Fortlaufend

40

30

Kündigung monatlich möglich

10-er - Karte

140

110

Gültigkeit: 6 Monate*

5-er - Karte

80

60

Gütigkeit: 3 Monate*

Einzelabend

18

14

 

Schnupperabend 8 -  

 

 

 

* - Sommerferien werden berücksichtigt

 
 

 

 
 

 

Teilnahmebedingungen

Die Tanzkurse zum Kreativen Tanz sind in der Regel fortlaufend und finden zurzeit in den Räumen des Höfle e.V., Adolf-Fremd-Weg 17, Stuttgart-Nord statt. Es können jedoch auch einzelne Abende bzw. Mehrfachkarten für 10- bzw. 5-malige Teilnahme gebucht werden. Grundsätzlich ist jedoch eine kontinuierliche Teilnahme erwünscht, weil dadurch das Gruppengefüge gestärkt und die Intensität der Tanz-Begegnungen gefördert wird.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei einer dauerhaften Teilnahme (siehe entsprechendes Formular). Bei der Wahl von Mehrfachkarten (10-er oder 5-er) oder beim Besuch eines einzelnen Abends braucht keine schriftliche Anmeldung zu erfolgen.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität. Vor der verbindlichen Anmeldung zur dauerhaften Teilnahme kann eine Unterrichtseinheit zur Probe zu einem reduzierten Preis besucht werden.

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Teilnahmegebühren und Zahlungsweise

Eine Teilnahme kann pro Einzelabend, per Mehrfachkarte (10-er oder 5-er) oder fortlaufend erfolgen. Die entsprechenden Preise sind der dafür vorgesehenen Seite (link) zu entnehmen.

Ermäßigungen sind möglich für Schüler, Studenten, RentnerInnen, Arbeitslose.

Die Zahlung kann bei kontinuierlicher Teilnahme monatlich erfolgen (z. B. per Dauerauftrag), Barzahlungen sind hierbei nicht möglich. Mehrfachkarten müssen im Voraus und vollständig bezahlt werden. Hierfür sind Barzahlungen und Überweisungen möglich. Einzelabende können am Abend und in bar bezahlt werden.

Die Teilnahmegebühr ist durchgehend, d.h. auch während der unterrichtsfreien Zeit (Ferien), zu entrichten. Die Zahlung erfolgt bis Mitte des laufenden Monats. Die Mehrfachkarten haben nur für einen begrenzten Zeitraum Gültigkeit (Verfallsdatum).

Nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden können nach Absprache in anderen Kursen nachgeholt werden, ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nicht. Bei nachweislicher längerer Erkrankung des Teilnehmers/der Teilnehmerin kann die Zahlung der Teilnahmegebühr ausgesetzt werden.

Durch Verhinderung der Kursleiterin ausgefallene Unterrichtseinheiten werden möglichst nachgeholt (während der Ferien). Bei längerer Verhinderung der Kursleiterin ist diese berechtigt, eine Ersatzkraft zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine Rückvergütung.

Für Wochenend- und sonstige Kurse gelten besondere, extra bekannt gegebene Bedingungen.

Kündigung

Die Kündigung des Vertrags kann zum Monatsende mit einer Frist von 1 Monat erfolgen. Sie bedarf der Schriftform.  Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt.

Ferien

Es gilt die Ferienregelung der Staatlichen Schulen im Land Baden-Württemberg. Während der offiziellen Ferien besteht kein Anspruch auf Unterricht. Jedoch können Unterrichtsstunden bei Bedarf und nach Absprache stattfinden, z.B. als Ausgleichsstunden zum Vor- oder Nachholen. Das gleiche gilt für gesetzliche Feiertage.

Haftung

Es besteht eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden, die von der Kursleiterin zu verantworten sind. Die TeilnehmerInnen überprüfen eigenverantwortlich, ob die von der Kursleiterin angeleiteten Aufgaben aus gesundheitlicher Sicht für sie verträglich sind, insbesondere, wenn bereits körperliche Beeinträchtigungen bestehen. Der Raum für die Kurse ist von der Kursleiterin angemietet. Sie übernimmt keine persönliche Haftung für Schäden, die durch eventuelle bauliche Mängel entstehen.

Stand: Januar 2019

 

 
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© Annette Alsheimer